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Hartz IV und Trennungsunterhalt
#1
Interessehalber:

Beantragt jemand Hartz IV wg. Trennung und beabsichtigt nicht, seinen Ex-Partner mit Trennungsunterhaltsansprüchen belasten zu wollen, holt sich dann das Amt diesen direkt von dem Ex? Oder bekommt derjenige schlichtweg Hartz IV nicht bewilligt, wird zur Geltendmachung seiner Unterhaltsansprüche gezwungen?

Hat sich erledigt, Google bestätigt meine Vermutung. Hartz IV gibts nur, wenn der Ex sich partout weigert, nicht bei freiwilligem Verzicht sein Recht wahrzunehmen.
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Hartz IV und Trennungsunterhalt - von IPAD3000 - 14-01-2019, 05:15

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