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Wechselmodell bekommen, aber ich bin noch nicht fertig
#1
Tongue 
Hallo zusammen,

nach 2 jährigem Kampf und zwei Umgangsprozessen habe ich das Wechselmodel bekommen.
Die Ex hatte Schieß das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu verlieren und musste dem Wechselmodell zustimmen.

[Bild: fetch?id=775&d=1547038163]

ich wollte noch eine Sitzung mit dem Sachverständigten, aber die wurde abgelehnt.

[Bild: fetch?id=774&d=1547035597]


also das System will weitere Probleme, die die Ex verursachen kann.

Ich bin mit der Zweizeiler Regelung nicht einverstanden und will nicht auf Scheidungstermin warten.
Da sehr vieles noch geregelt werden soll:
1. Halbe Ferien und in schriftlicher Form
2. Ich will, dass die Jungs bei mir als Hauptwohnsitz ange,eldet sind, da die Ex aus der Wohnung rausfliegt(HARZ4 wohnkostenerhöhung nach der Sanierung um 300EUR)
3. Kindergeld (habe von Ex immer noch kein Cent für das letze Jar bekommen: 2,5 Monate, ca 750 EUR)
4. Aufgelaufene Unterhaltsschulden (ca.30.000 EUR) und den laufenden Titel, die Dank Wechselmodellverweigerung zu Stande gekommen sind
5. Ich möchte, dass diese Vereinbarung durch das Gericht auch gebilligt wird 

zu 4
Zitat:[font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]Diese Vereinbarung bei Gericht, muss wiederrum z. B. [/font][font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]durch einen Beschluss vom Familiengericht gebilligt werden[/font][font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]. Dies bedeutet, dass das Gericht dann diese gerichtliche Vereinbarung der Eltern bzgl. des Umgangsrechtes gerichtlich billigen muss gemäß § 156 FamFG. Diese gerichtliche Billigung bedeutet, dass das Gericht im Beschluss darlegt, dass durch diese einvernehmliche Umgangsregelung der Eltern das Kindeswohl gewährleistet ist.[/font]

[font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]Des Weiteren [/font][font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]muss das Gericht in diesem Beschluss dann den Hinweis an die Eltern erteilen[/font][font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif], dass bei jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen den vorstehenden gerichtlichen Vergleich das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von jeweils bis zu 25.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann Ordnungshaft anordnen kann.[/font]

[font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]Des Weiteren muss der Beschluss des Gerichtes an die Eltern den Hinweis enthalten, dass das Gericht gemäß § 90 Abs1 FamFG auch unmittelbaren Zwang zur Vollstreckung der Umgangsrechtsvereinbarung gegen den sich weigernden Elternteil festsetzen lassen kann, wenn die Festsetzung der obigen Ordnungsmittel erfolglos geblieben ist.[/font]


Wie kann ich das Gericht zwingen nach meinen Regeln zu spielen?

Danke und Gruß
Zahlesel-Wechselmodellpapa
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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Wechselmodell bekommen, aber ich bin noch nicht fertig - von Zahlesel_RUS - 09-01-2019, 15:02
RE: Wechselmodell bekommen, aber ich bin noch nicht fertig - von Ruckzuckmaschine - 09-01-2019, 19:45

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