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Jobsuche und Unterhaltstitel
#6
Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit. Im Prinzip kannst du deine Arbeitskraft unter Wert verkaufen. Das ist nicht verboten, so lange es kein Lohndumping ist. Ein Lohn, der 1/3 unter dem Tariflohn ist, ist z. B. sittenwidrig. 
Zur Not verkauft man sich übergangsweise eben unter Wert, weil man sich aus einer ungekündigten Stelle mit mehr Erfolg anderswo bewerben kann. Ansonsten sehe ich das so wie Austriake.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Jobsuche und Unterhaltstitel - von Arminius - 03-12-2018, 21:56
RE: Jobsuche und Unterhaltstitel - von Arminius - 03-12-2018, 22:48
RE: Jobsuche und Unterhaltstitel - von Sixteen Tons - 03-12-2018, 23:10

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