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Nochmal UHV Rückzahlung ja oder nein
#4
Falls bei Dir kein Titel besteht hast du mal echt super Glück.

Ich hatte ja erst dieses Jahr die gleiche Situation, ausser das bei mir ein Titel besteht. D.h. 35.000,00 EUR aufgelaufenen Rückstand, nix verjährt und verwirkt, neuer Job --> Lohnpfändung (derzeit ruhend), geb jetzt jeden Monat knapp 550,00 EUR von meinem Gehalt ab (laufender Unterhalt + Rückstandsrate), hab selbst nur noch nen Harz IV-Regelsatz nach Abzug meiner Kosten für mich über (offiziell vom Gericht ausgerechnet, da ich letztens nen Beratungshilfeschein erhielt).

Aber könnte schlimmer sein..................................

Dir toi toi toi!
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RE: Nochmal UHV Rückzahlung ja oder nein - von Gast1969 - 30-11-2018, 02:32

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