Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anmeldung zur Privatschule = finanz. Verpflichtung?
#19
Also gehen wir nochmal einen Schritt zurück, da gibt es offenbar eine Menge Unsicherheiten:

(25-11-2018, 18:05)L3NNOX schrieb: Die Frage ist, wie ich reagiere? Kann sie das Kind ohne meine Unterschrift anmelden?
Sobald ich unterschreibe, gehe ich davon aus, dass ich auch für die Schulgebühren herangezogen werden kann.
Weiß das jemand?

An öffentlichen Schulen ist grundsätzlich nur eine Unterschrift nötig. Wer unterschreibt ist egal. Die Eltern müssen gemäss den üblichen Regeln zum Mehr- und Sonderbedarf für eventuelle Kosten geradestehen, die auch an öffentlichen Schulen mal anfallen können. Wie das Sorgerecht liegt, ist ebenfalls egal. Das Sorgerecht ist nur der fromme Wunsch, die Eltern mögen sich einigen, es entfaltet aber keine Blockadewirkung nach aussen.

Möglicherweise ist auch bei Privatschulen je nach Träger vielleicht auch nur eine Unterschrift nötig. Ich kenne jedenfalls einen Fall, in dem es der Mutter möglich war, trotz gemeinsamem Sorgerecht das Kind an einer Privatschule anzumelden. Verlass dich nicht drauf, das die Kinder nicht an der Privatschule anfangen, nur weil du nicht unterschrieben hast. Frag bei der Schule nach, sieh dir den Vertrag an.

Schul- und Internatskosten sind Mehrbedarf, ganz klar. Den Eltern steht frei, die Kosten unter sich nach eigenem Schlüssel aufzuteilen, solange das keinen Dritten etwas kostet. Sie können diese Regelung auch vertraglich festlegen mittels genannter Erfüllungsübernahme. Im Streitfall: Siehe Düsseldorfer Tabelle, Mehrbedarf. Existiert ein anderslautender Vertrag mit Erfüllungsübernahme, muss der zuerst begründet angegriffen werden.

Nun die Sache mit der Unterschrift unter einen Vertrag mit der Privatschule. Es kann wie gesagt sein, dass manche Privatschulen beide Unterschriften fordern und dann die Eltern gesamtschuldnerisch haften. Aber das hat letztlich keine Auswirkungen bis auf erleichterte Vollstreckung der Schulkosten, im Innenverhältnis der Eltern müssen die Kosten dann doch gemäss Unterhaltsrecht aufgeteilt werden. Ob du einen Schulvertrag unterschreibst oder nicht ist also schnurz für das, was hinten an Kosten bei dir entsteht.

Immer wieder hält sich der Irrglaube bei Unterhaltspflichtigen "wenn ich nicht unterschreibe, muss ich nicht zahlen". Das ist falsch. Gezahlt werden muss Mehrbedarf immer. Wenn man nicht zahlen muss, kann man sich nicht auf die fehlende Zustimmung berufen, sondern man muss den Verbleib der Kinder auf der Privatschule angreifen. Klagen, Begründung liefern wieso Privatschule Quatsch ist, Kinder kommen wieder auf öffentliche Schule, kein Mehrbedarf mehr. So ist der Weg.

Bei der Erfüllungsübernahme musst du natürlich einrechnen, wie die Ex sich früher verhalten hat. Wenn für sie Verträge sowieso nur Witzblätter waren, die man nach Lust und Laune brechen kann, dann droht dir Mühsal. Wenn sie aber genug Geld hat und sich bisher an Vereinbarung gehalten hat, spricht nichts dafür, dass eine Erfüllungsübernahme in der Praxis wertlos ist.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Anmeldung zur Privatschule = finanz. Verpflichtung? - von p__ - 28-11-2018, 15:32
RE: Anmeldung zur Privatschule = finanz. Verpflichtung? - von Mercedes_AMG - 28-11-2018, 14:18

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Einschulung | Kein Sorgerecht | Privatschule BlauerWolf 9 478 18-04-2024, 09:24
Letzter Beitrag: p__
  Einwohnermeldeamt: Anmeldung/Umzug des Kindes verhindern? Maestro 11 9.922 27-04-2017, 08:48
Letzter Beitrag: Austriake
  Anmeldung und Abmeldung in Deutschland Leutnant Dino 38 36.346 13-11-2013, 15:02
Letzter Beitrag: nohope
  Unterhalt bei Besuch einer Privatschule Zahlmeister 4 4.870 27-10-2012, 20:58
Letzter Beitrag: Zahlmeister

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste