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Anmeldung zur Privatschule = finanz. Verpflichtung?
#4
(25-11-2018, 17:14)CheGuevara schrieb: Aber da wird nach Einkommen gequotelt,
Oder?

Ja, aber den Act will ich mir nach all den Jahren nicht mehr geben. Sie bekommt genug Geld um es zu finanzieren wenn sie will. Kann sie ja gerne machen, aber ohne zusätzliches Geld von mir.

Die Frage ist, wie ich reagiere? Kann sie das Kind ohne meine Unterschrift anmelden?
Sobald ich unterschreibe, gehe ich davon aus, dass ich auch für die Schulgebühren herangezogen werden kann.
Weiß das jemand?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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RE: Anmeldung zur Privatschule = finanz. Verpflichtung? - von L3NNOX - 25-11-2018, 18:05
RE: Anmeldung zur Privatschule = finanz. Verpflichtung? - von Mercedes_AMG - 28-11-2018, 14:18

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