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Scheidungsklage
#4
Zitat:Das wird aber noch schwierig, weil ich kein Konto habe, den Lohn ( unter Existenzminimum ca. 1500.00 CHF ) in bar erhalte usw.

Dann können sie mMn rein gar nichts machen. ;-) und der Umzug nach D wäre gar nicht nötig. Was du ausräumen sollest ist der Vorwurf, du hättest dich nicht um die Kinder gekümmert. Fertig eine Aufstellung an, wann du was mit welchem Kind gemacht hast (zum Kindergarten, zur Schule gebracht, Arztbesuche , Ausflüge, Hausaufgaben .... ) Ev. könne aussen stehende Personen das ein oder andere bestätigen ...
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Scheidungsklage - von Mercedes_AMG - 08-09-2018, 13:38
RE: Scheidungsklage - von kay - 08-09-2018, 15:22
RE: Scheidungsklage - von Bruno - 09-09-2018, 12:54
RE: Scheidungsklage - von Othmar - 09-09-2018, 13:13
RE: Scheidungsklage - von Bruno - 09-09-2018, 13:46
RE: Scheidungsklage - von Othmar - 14-09-2018, 13:02

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