Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Scheidungsklage
#3
(08-09-2018, 13:38)Bodenseebursche schrieb: Die Anwältin stellt es aber nun so dar, dass ich während der gesamten Ehe keinen Finger krumm gemacht hätte, die Kinder habe verwahrlosen lassen und mich auch nicht genügend um Arbeit bemüht hätte.
Aus diesem Grund soll ich auch keinen Anspruch auf die Rententeilung haben. Betreuungsunterhalt wird auch verlangt, rund 4500.00 CHF.

Die RA der Ex wird sich vml. auf eine in CH evtl. vorhandene vergleichbare Regelung zu  "(D - BGB) § 1579 Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit" beziehen. Schau mal ob es etwas vergleichbares in CH gibt. Dann kannst du das durchlesen und dich evtl. auf die von der RA-tin verfolgte Argumentation vor bereiten.

Regelung in D:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1579.html

Für mich sieht das auf dem ersten Blick erst einmal so aus das du der Dame den Rücken frei gehalten hast und nun ordentlich UH von ihr kassieren wirst. Max würde sie wohl ab drücken dürfen wenn du die Kinder betreust. In D dürfen die Kinder ab etwa 14 rel. frei wählen bei welchem Elternteil sie wohnen wollen. Vlt. ziehen ja ein Teil oder alle der Kinder zu dir. Wenn die KSB die Kinder in ein Heim entführt, kannst du dich vlt. als Pflegefamilie an bieten.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Scheidungsklage - von Mercedes_AMG - 08-09-2018, 13:38
RE: Scheidungsklage - von kay - 08-09-2018, 15:22
RE: Scheidungsklage - von Bruno - 09-09-2018, 12:54
RE: Scheidungsklage - von Othmar - 09-09-2018, 13:13
RE: Scheidungsklage - von Bruno - 09-09-2018, 13:46
RE: Scheidungsklage - von Othmar - 14-09-2018, 13:02

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste