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Unterhaltsberechnung von selbständigen
#13
(06-09-2018, 10:59)Barbouille schrieb: Nach meinen Empfinden müsste ein Steuerbescheid oder ne Schätzung vom Steuerberater ja reichen.

Warum machst du dir denen ihre Sorgen? Du kannst nicht beibringen, was die haben wollen. Punkt. Dein Part ist hiermit erledigt.

Und wenn du sowieso an der Grenze zum Mangelfall herumeierst, dann hast du überhaupt kein Risiko. Wenn die, wie du sagst, sowieso vor Gericht ziehen - sollen sie halt. Du musst nur, wie von mir heute vormittag schon geschrieben, eben nachweisen dass du die Auskünfte NICHT VERWEIGERST, sondern einfach diese Auskünfte NICHT erteilen KANNST, eben weil du die Einkommenssteuerbescheide NICHT HAST.

Ersatzweise eine Gewinn- und Verlustrechnung würde ich denen nicht geben, weil einfach das Risiko besteht, dass sich Richter und Jugendamt da was zurecht rechnen. Ein Steuerbescheid ist eine hinreichend detaillierte Gewinn- und Verlustrechnung per se, da wird dir amtlich attestiert, was dir noch zum Leben bleibt. Gib denen keine anderen Zahlen - denn wenn es sich herausstellen sollte, dass die GuV vom Steuerberater fehlerhaft war und du infolgedessen zu viel zu hohen Unterhaltsbeträgen verurteilt wurdest, läufts du dir hinterher die Hacken ab, um das korrigiert zu bekommen.

Auch das Jugendamt muss sich mal in Geduld üben, du kannst es ja auch - abwarten, bis die Einkommenssteuerbescheide da sind. Vorher gibts keine Zahlen. Hart bleiben!
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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