04-09-2018, 13:21
Dein vorab bereinigtes Nettoeinkommen ist Grundlage für die Unterhaltsberechnung für die beiden Kinder. Dass die Kinder unterschiedliche Rangstufen haben (minderjährig und nichtprivilegiert volljähig), kommt erst später in der Gesamtrechnung, nach der Bereinigung des Nettoeinkommens.
Die Volljährige kriegt nur was, wenn nach Abzug des Minderjährigenunterhalts noch Geld übrig ist und du über dem höheren Selbstbehalt für Volljährige liegst.
Die Volljährige kriegt nur was, wenn nach Abzug des Minderjährigenunterhalts noch Geld übrig ist und du über dem höheren Selbstbehalt für Volljährige liegst.