Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einstweilige anordnung elterliche sorge
#2
Ob die Kinder bei Dir bleiben dürfen hängt m. E. von den üblichen Fragen ab...
Wielange und wie oft waren sie bisher bei Dir? Wo haben sie ihre Kinderzimmer? Wo gehen sie zur Schule? Wo ist ihr Freundeskreis? Wie lief die Betreuung bisher ab und wie wird sie bei Dir ablaufen? Schaffst Du die Betreuung zeitlich und läßt sich "Kinder bei Dir" mit Deinem Job vereinbaren? Ist es finanziell stämmbar? Und: Was sagen die Kinder bzw. wollen diese am liebsten? All das wird ein Richter in seine Entscheidung miteinfließen lassen.
Sofern Du Dich als Superpapa darstellen kannst, die Umstände alle passen und die Kinder es auch wollen, können die Kinder bei Dir wohnen.
Andernfalls sieht es schlecht aus, Muttis müssen gar nichts von allem belegen und beweisen, die gelten per se als idealer Aufenthaltsort für Kinder.

Wenn die Mutter die Kinder "verliert" und nur noch Umgang hat, wird sie evtl. zu den üblichen schmutzigen Mitteln greifen: Du bist gewalttätig, drogenabhängig, psychisch gestört und pädophil. Dann geht die teure Gutachterei los - das Sachverständigen-Roulette. Kosten ab 5000€ aufwärts - Ausgang immer ungewiss. Meist sind es Gutachterinnen, die parteiisch pro Frau eingestellt sind.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Einstweilige anordnung elterliche sorge - von Maestro - 29-08-2018, 13:50
RE: Einstweilige anordnung elterliche sorge - von Mercedes_AMG - 30-08-2018, 14:12

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt SoloLeveling85 24 2.300 31-01-2024, 00:52
Letzter Beitrag: SoloLeveling85
  Gerichtsverfahren zum Schulwechsel (elterliche Sorge) Vater Morgana 32 15.006 06-09-2019, 11:23
Letzter Beitrag: p__
  Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? Antragsgegner 32 41.035 05-11-2013, 15:40
Letzter Beitrag: Antragsgegner
  Was ist eine einstweilige Anordnung? whatever 16 14.076 26-04-2013, 20:30
Letzter Beitrag: beppo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste