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BVerfG 1 BvR 1265/08 vom 27.06.2008 zur "ertrotzten Kontinuität"
#3
Es ist immer wieder neckisch zu beobachten, dass in Zusammenhang mit Frauen immer nur von "Rechten" gesprochen wird, niemals jedoch von "Pflichten". Das hat sich in erschreckender Weise habitualisiert.

Wenn eine Frau nun das Freizügigkeitsrecht realisieren will, dann bitte aus eigenen Einkünften finanziert und nicht durch Unterhaltsleistungen vom Exmann oder vom Ersatzmann Staat bzw. durch Sozialleistungen.

Im Fall meines Kumpels hat den Umzug seiner Ex das Sozialamt finanziert, nur damit die Ex am Zielort sich ins Frauenhaus setzt, dass ebenfalls vom Staat weitgehend subventioniert wird.

Ebenfalls kann nicht angehen, dass die Folgekosten für die Umsetzung des Freizügigkeitsrechts durch Wegzug, nämlich die Fahrtkosten bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts durch den Vater, einseitig dem Vater aufgebürdet werden.

Freiheit und Rechte ja, aber Freiheit und Rechte haben auch ihren Preis. Für Frauen scheint dieser Grundsatz nicht zu gelten. Deshalb, schwängert keine Frauen, Folks!
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RE: 1 BvR 1265/08 vom 27.06.2008 zur "ertrotzten Kontinuität." - von Gast1 - 29-04-2009, 11:22

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