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BVerfG 1 BvR 1265/08 vom 27.06.2008 zur "ertrotzten Kontinuität"
#1
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...26508.html

Meines Erachtens eine wegweisende Entscheidung des BVerfG.

Und wieder einmal möchte ich den hier Mitlesenden den folgenden Rat geben:
Will sich eure Ehefrau von euch trennen, dann laßt sie gehen, aber die
Kinder bleiben bei euch!

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen. Allerdings sind dem
sogenannten Zitatweg äußerst interessante Aspekte zu entnehmen!

Weiterhin frage ich mich, warum diese Entscheidung vom 27.06.2008 bis
Ende 2008 noch nicht veröffentlicht wurde.

Aber lest selbst. Ich kam aus dem Staunen nicht raus. Liegt wohl auch
daran, dass es nicht der berühmt berüchtigte 12. Senat war. Wink

Ausschnitte:
Zitat:Mit jeder Verfahrensverzögerung drohen das Fortschreiten einer
Entfremdung zwischen dem zurückgelassenen
Elternteil und dem Kind und eine Verstärkung der ertrotzten Kontinuität.
...
Nimmt indes ein Elternteil anlässlich der Trennung ein gemeinsames Kind
eigenmächtig mit, so ist häufig zweifelhaft, ob die spontane Herausnahme
des Kindes aus seinem bisherigen Lebenskreis in eine neue Umgebung
seinem Wohl dient.
...
Wenn und weil sich vorläufige Sorgerechtsentscheidungen regelmäßig
faktisch zugunsten des Elternteils auswirken, der das Kind anlässlich der
Trennung eigenmächtig mitnimmt, darf der Umstand, dass diese Kontinuität
ertrotzt wurde, nicht erst in der Hauptsacheentscheidung, sondern muss
schon im Eilverfahren angemessen berücksichtigt und insbesondere auch zu
den Auswirkungen eines erneuten Wechsels des Kindes ins Verhältnis
gesetzt werden.

Gerade wenn das Kind - wie hier - plötzlich aus der Obhut seines bislang
hauptsächlich betreuenden Elternteils entrissen und aus seinem bisherigen
örtlichen und sozialen Umfeld entfernt wird, entspricht eine rasche
Rückkehr des Kindes an den Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts
regelmäßig dem Kindeswohl.

Zitat von RiAG Mallory Völker, Saarbrücken:
Zitat:Äußerst interessant ist, dass das BVerfG im Zitatwege eine Verbindung
zwischen dem hier gegebenen Inlandsfall und den HKÜ-Fällen mit
Auslandsbezug herstellt und darüber hinaus — soweit ersichtlich erstmals —
auch generalpräventive Aspekte anspricht.
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BVerfG 1 BvR 1265/08 vom 27.06.2008 zur "ertrotzten Kontinuität" - von blue - 28-04-2009, 18:52

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