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Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen oder nicht... ?
#10
(23-08-2018, 15:14)hammeruffnkopp schrieb: Die KM hat natürlich die wahnwitzige Vorstellung dass ich zumindest 1x im Monat nach Norddeutschland fahre und die Kinder besuche, ich könne mit ja eine Zweitwohnnung o.ä. nehmen.
Wenn die Kinder mehr Umgang als die Ferien wollen, dann würde sie das auch Einklagen.
Ich gehe mal davon aus dass sie damit wenig Erfolg haben wird. Einfache Entfernung sind dann zukünftig 800km und Kosten / Nutzen stehen somit ein keinem Verhältnis.
Ganz abgesehen davon ist es finanziell für mich auch nicht möglich, auch wenn ich es wollte...

Oh, sorry, das hatte ich übersehen.

800km ist heftig und eigentlich nicht mehr sinnvoll zu wuppen; jedenfalls für einen Normalverdiener.

Das bedeutet, daß Du Deine Kinder nur noch in den Ferien sehen wirst.

Simon II
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RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen oder nicht... ? - von Simon ii - 24-08-2018, 11:03
RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen oder nicht... ? - von Mercedes_AMG - 24-08-2018, 10:35

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