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Verjährung SGB II Leistungen 3 Jahre ???
#4
Es gibt unterschiedliche Zeiträume. Gemäß § 45 Abs. 3 S.2 SGB X kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach seiner Bekanntgabe zurückgenommen werden. Also ist erst am 1.1.2025 alles verjährt. Es kann aber auch kürzer werden. Wenn die Behörde "Kenntnis von Tatsachen erlangt hat, die eine Rücknahme des Bescheides rechtfertigen", muss sie den Bescheid innerhalb eines Jahres zurücknehmen. Die Details regelt § 45 SGB X, siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html

Flapsiger gesagt: Wenn sie wissen, dass die Zahlung falsch war, müssen sie bald reagieren. Und lauschen, ob etwas falsch war, dürfen sie zehn Jahre lang.
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RE: Verjährung SGB II Leistungen 3 Jahre ??? - von p__ - 16-08-2018, 11:09

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