30-08-2018, 08:22
Kann ich nicht auf die erfolgte Auskunft verweisen?
Ich möchte da nix nochmal einschicken, weil die Anwälte die Sache ausgehandelt haben. Der BU entsprach der Summe und war einfach, durch hohe Einnahmen in 2017 wäre wohl ein oder zwei Stufen für den KU mehr fällig gewesen. Bei mir wird der 3-Jahres-Schnitt errechnet. Da gab es einen Deal mit der Ex. Wir haben die Unterlagen so eingereicht, dass es passte und die Gegenseite hat nicht weiter nachgefragt. Ein Steuerbescheid für 2017 liegt auch noch nicht vor.
Ich möchte da nix nochmal einschicken, weil die Anwälte die Sache ausgehandelt haben. Der BU entsprach der Summe und war einfach, durch hohe Einnahmen in 2017 wäre wohl ein oder zwei Stufen für den KU mehr fällig gewesen. Bei mir wird der 3-Jahres-Schnitt errechnet. Da gab es einen Deal mit der Ex. Wir haben die Unterlagen so eingereicht, dass es passte und die Gegenseite hat nicht weiter nachgefragt. Ein Steuerbescheid für 2017 liegt auch noch nicht vor.