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Unterhalt und Wiederholen der 10.Klasse
#10
(03-08-2018, 07:07)Austriake schrieb: Zum Schulabschluss: ich weiss nicht, welche Vereinbarungen zum Sorgerecht bestehen, aber- wären die Ex oder die Tochter nicht ohnehin verpflichtet gewesen, dich über Zeugnisse u.ä. zu informieren? Die Abschlusszeugnisse 2018 sind verteilt, Tochter kann also vorlegen. Dann siehst du ja, was Sache ist. Wenn Madame noch eine Ehrenrunde drehen will, weil ihr die Abschlussnoten zu schlecht sind - ihr Hobby. Nicht dein Problem. Oder warst du in den letzten Jahren in irgendeiner Art und Weise eingebunden in die schulischen Leistungen deiner Tochter, oder warst du nur der Zahlesel? Falls das so war, trifft dich weder Verantwortung noch Verpflichtung.

Ich habe kein gemeinsames Sorgerecht und bin nur  Zahlvater,  der  Konatkt wurde immer unterbunden. Dem entsprechend  wurde ich nie in irgendetwas eingebunden und Anfragen bezüglich Schulleistungen/Zeugnisse wurden nie beantwortet.  Irgend eine Klasse hatte sie schon mal wiederholt. Ob die Ehrenrunde wegen gescheiterter Bewerbungen geschieht wird mir von der Km nicht beantwortet.
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RE: Unterhalt und Wiederholen der 10.Klasse - von Velocat - 03-08-2018, 12:35

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