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unterhaltzahlung
#7
Die Ausbildungsvergütung wird auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet. Der Freibetrag beträgt 90 € welcher der Vergütung abzuziehen ist.
Die genaue Höhe des zu zahlenden Unterhaltes nach den neuen Begebenheiten kann man hier nun nicht genau sagen, nach den vorliegenden Infos.

Wenn kein Titel besteht, ist das Kürzen des Unterhaltes kein Problem. Besteht ein Titel, müsste normalerweise eine Unterhaltsabänderungsklage eben die Abänderung des Titels zur Folge haben. Je nachdem wie das Verhältnis zur Ex ist, musst Du selbst beurteilen, ob sie unrechtmäßig versuchen könnte, aus dem Titel zu vollstrecken oder es sein lässt.

Da sich das Jugendamt gemeldet hat, besteht scheinbar also eine Beistandschaft. Die Kürzung sollte also korrekt ausgerechnet werden und ab August kannst Du weniger zahlen.

Rückwirkend Unterhalt zu kürzen dürfte hingegen Ärger bringen und ist leider in Unterhaltsdeutschland auch nicht möglich. Von dieser Möglichkeit würde ich die Finger lassen.

Ist das Kind 18 geworden, gilt das Unterhaltsrecht für Erwachsene. Dann werden die Karten erneut neu gemischt. Dieses Thema findest Du im Forum oft und kannst es vollumfänglich auch im Glossar nachlesen.

Noch 1 Jahr und dann muss auch die Mutter ihre Einkünfte offen legen. Dann wird erneut neu berechnet.
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unterhaltzahlung - von Cappuccino - 14-07-2018, 16:15
RE: unterhaltzahlung - von Nappo - 14-07-2018, 19:30
RE: unterhaltzahlung - von Cappuccino - 14-07-2018, 20:16
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RE: unterhaltzahlung - von Cappuccino - 26-09-2018, 17:21

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