15-06-2018, 13:17
Hallo,
mal eine Frage zur Berechnung des Einkommens für den Elternbeitrag (KiTa-Gebühren).
Sind Kindesunterhaltszahlungen (für ein Kind aus erster Ehe) bei den KiTa-Gebühren für ein weiteres Kind abzugsfähig?
Ich suche mir hier gerade einen Wolf, finde aber immer nur Artikel, die
- den Empfang von Unterhalt (= Einkommen)
- Steuerrückerstattung für KiTa-Gebühren
- KiTa-Gebühren als Mehrbedarf
betreffen.
mal eine Frage zur Berechnung des Einkommens für den Elternbeitrag (KiTa-Gebühren).
Sind Kindesunterhaltszahlungen (für ein Kind aus erster Ehe) bei den KiTa-Gebühren für ein weiteres Kind abzugsfähig?
Ich suche mir hier gerade einen Wolf, finde aber immer nur Artikel, die
- den Empfang von Unterhalt (= Einkommen)
- Steuerrückerstattung für KiTa-Gebühren
- KiTa-Gebühren als Mehrbedarf
betreffen.