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Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht
#1
Liebes Forum,

mich erreichte gestern ein Brief vom JA, der Beistandschaft meines Kindes, in dem folgendes steht:

" Sie werden aufgefordert, eine Abänderung der bestehenden notariellen Unterhaltsverpflichtungserklärung 
vom 14.06.2012, URNr.: xxx/yyy des Notars xxx rückwirkend ab dem 01.01.2018 auf 110% des 
Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe, zu beurkunden".

Folgende Fragen stelle ich mir dazu:
1. Der o.a. Titel vom 14.06.2012 ist am 01.10.2015 ausgelaufen, da es ein statischer Titel war der zeitlich begrenzt war.
Einen Folgetitel wurde von mir nie verlangt, bzw. wurde wohl vom JA vergessen anzufordern.

Wieso schreibt mir die Tante etwas von einer bestehenden Verpflichtungserklärung ?
Der Titel ist ausgelaufen.

2. Kann das JA verlangen, dass ich einen Titel rückwirkend beurkunden lasse?

Da ich seit Januar einen neuen und besser bezahlten Job habe und somit in eine höhere Einkommensgruppe eingestuft werde,
würde ich mich diesen Geiern ja hoffnungslos aussetzen, da sie dann von mir rückwirkend ab Januar 2018 den höheren
Unterhalt einfordern können.
Sehe ich das richtig so?

Meine Vorgehensweise wäre, ich gehe zum Notar und lasse 90% des Unterhaltes über einen Zeitraum von 1 Jahr beurkunden.
Aber nicht rückwirkend.
Da ich noch in der Probezeit bin, weiss ich nicht ob meine Firma mich behalten wird.

Ach ja, woher weiss das Amt das ich einen neuen Job habe?
Mitgeteilt habe ich das jedenfalls nicht.

Wie würden denn die Profis unter Euch hier vorgehen?
Was würdet ihr der Tante vom Amt schreiben?

Vielen Dank für eure hilfreichen Hinweise.
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Nachrichten in diesem Thema
Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht - von masku - 09-06-2018, 17:12

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