29-05-2018, 11:48
Ja, können wir sehr gut nachvollziehen, ist der typische Wechsel auf "Umgang nach Gutsherrinnen-Art". Vereinbarungen werden schnurz, dir wird etwas von der Gutsherrin hingeworfen, das kannst du hinnehmen oder nicht. Wenn nicht, ist es dein Problem, anders als von Frau Mutter vorgegeben läufts jedenfalls nicht. Am Ende dieser Auszehrung steht der Abbruch. Später sind das die Fälle, in denen der Vater einfach nach unten sortiert wurde. Umgang ja, im Konsens jederzeit, die Mutter befürwortet das, aber natürlich nicht wenn Sporttraining, Flötenunterricht, Besuch bei der Patentante, Auskurieren einer leichten Erkältung, Hausaufgaben nacharbeiten etc. stattfinden, das geht "natürlich" vor.
Falls eure Betreuungsvereinbarung hinreichen konkret ist und sie bereits anwaltlich dagegenschiesst, ferner eine Vermittlung durch die Mutter bereits abgelehnt worden ist, würde ich jetzt einen (und nicht mehrere) Versuche machen, die auch gerichtlich durchzusetzen. Das ist auch eine gute Gelegenheit, bestehende Mängel und Unklarheiten klärend in die Vereinbarung einzubringen.
Denn zu verlieren hast du nichts. Der laufende Rythmus wird bei der Entwicklung der Dinge sowieso über kurz oder lang nicht mehr laufen, sondern eiern und dann brechen. Lass auch diesen Punkt der Vereinbarung vom Gericht vollstreckbar machen. Das hilft in der Praxis zwar nicht viel, weil dieselben Gerichte in der Praxis auf ihren eigenen Vollstreckbarkeitspassus scheissen, aber ab und zu hat es eine psychologische Wirkung auf die sogenannte Mutter.
Falls eure Betreuungsvereinbarung hinreichen konkret ist und sie bereits anwaltlich dagegenschiesst, ferner eine Vermittlung durch die Mutter bereits abgelehnt worden ist, würde ich jetzt einen (und nicht mehrere) Versuche machen, die auch gerichtlich durchzusetzen. Das ist auch eine gute Gelegenheit, bestehende Mängel und Unklarheiten klärend in die Vereinbarung einzubringen.
Denn zu verlieren hast du nichts. Der laufende Rythmus wird bei der Entwicklung der Dinge sowieso über kurz oder lang nicht mehr laufen, sondern eiern und dann brechen. Lass auch diesen Punkt der Vereinbarung vom Gericht vollstreckbar machen. Das hilft in der Praxis zwar nicht viel, weil dieselben Gerichte in der Praxis auf ihren eigenen Vollstreckbarkeitspassus scheissen, aber ab und zu hat es eine psychologische Wirkung auf die sogenannte Mutter.