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Volljährigkeit des Kindes und weitere Verfahrensweise (Unterhalt)
#1
Hallo Zusammen,

nun ist es langsam soweit und meine Tochter wird Volljährig demnächst.
Da dies nun ein Alter ist, in dem es auch im Unterhalt einschneidende Veränderung gibt und ich nichts Falsch machen möchte, wende ich mich an Euch.

Aktueller Stand:
Unterhalt für fast volljähriges Kind (Tochter).
Unterhalt für noch nicht volljähriges Kind (Sohn).
Ex Frau verheiratet mit installiertem Nachfolger.
Leider besteht seit September kein Kontakt zu meinen Kindern aus erster Ehe, da ich nicht gewillt war ein Auto zu kaufen bevor Sie den
Führerschein besteht. Ausserdem wäre ich auch nur gewillt etwas beizusteuern und nicht eins alleine zu kaufen.
Tochter ist derzeit auf einer Schule die sich "Kaufmänische Schule (Name der Stadt)" nennt.
Erste Frage:
Somit dürfte dieses ja als "nicht privilegiert" gelten, auch wenn man durch gewisse Belegungen einen höheren Abschluss erzielen kann.
Da die Schule eine "Kaufmännische Berufsfachschule" ist und nicht eine "allgemeinbildende Schule". Oder liege ich hier Falsch?


Eigener aktueller Stand:
Verheiratet und zwei Kinder. Natürlich noch nicht volljährig.

Leider existiert für beide Kinder aus erster Ehe jeweils ein Titel der keine begrenzte Laufzeit hat.
Da dies die Standardvorgehensweise des JA ist und ich es zu diesem Zeitpunkt nicht besser wußte, hatte ich diese unterschrieben.
Diese Titel ist schon etwas älter.
Somit meine zweite Frage, es gilt doch nur ein Unterschriebener Titel als pfändbarer Betrag?
Dieser wird ja nicht automatisch aktualisert nur weil das JA eine Neuberechnung macht oder!?

Was ich aus diesem Forum für Tipps entnommen habe sind:
KM:
    Einkommensbescheide der letzten 12 Monate,
    Einkommenssteuererklärung für 2017,
    aktuelle Vermögensauskunft,
    Arbeitet die KM vollzeit? Wenn nein, warum nicht?
    Wohnt sie mietfrei und/oder mit einem/-r leistungsfähigen Lover/-in zusammen und ist ihr deshalb ein Wohnvorteil anzurechnen?

Diese Informationen kann nicht ich einfordern, sondern nur meine Tochter. Richtig?

Tochter:
    aktuelle Schulbescheinigung mit Information, wann und mit welchem Abschluß die Ausbildung voraussichtlich endet,
    Einkommensbescheide, falls sie nebenher sich etwas hinzuverdient,
    Vermögensauskunft,
    Schüler-Bafög-Bescheid (darauf achten, daß er richtig berechnet worden ist!).

Wichtig:
    keinen unbegrenzten Titel unterschreiben!
    Titel abhängig vom regelmäßigen Nachweis des schulischen Fortschritts machen!
    am besten aber gar keinen Titel unterschreiben, sondern eine Vereinbarung treffen.
    auf BAFÖG-Berechnung beharren!

Idealerweise sollte die Tochter beim FamG seinen Anteil des bestehenden Titels schriftlich widersprechen. Richtig?


Da ja derzeit ein Titel besteht, kann ich dennn einfach mit einem Brief an die Tochter verfahren oder muss ich damit rechnen das Sie
den Titel einfach einlöst und nicht auf meine Anfragen eingeht?
Da ja die KM immer auf Konfrontationkurs ging bisher und dies sicherlich auch so an die Tochter weitergeben wird.
Wäre es dann nicht sinnvoller dies über einen Anwalt zu tätigen auch wenn der Geld kostet?
Statt den ganzen Trouble mit Pfändung usw...


Falls Euch noch etwas einfallen sollte was noch nicht berücksichtigt wurde, wäre ich über Eure Erfahrungen sehr Dankbar!


Gruß und Dank
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Volljährigkeit des Kindes und weitere Verfahrensweise (Unterhalt) - von nachfrage - 26-04-2018, 11:54

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