27-03-2018, 15:26
Eine Abfindung muss für Unterhalt zwar eingesetzt werden, aber mehr als den Mindestunterhalt rechtfertigt Vermögensverbrauch nicht. Zahlt man Mindestunterhalt, wirds wenig Ärger geben. Natürlich muss auch ein eventueller Titel auf diesen Betrag gesetzt sein.