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Väter und IG Metall Tarifvertrag
#3
Ein Blick in die jüngere Vergangenheit klärt das vielleicht besser auf.

Änderung: Rechtsanspruch auf staatliche Kinderbetreuung ab Kindesalter ein statt drei Jahren wird eingeführt.

Fast gleichzeitig:

- Betreuungsunterhaltsanspruch bis Kindesalter drei (früher ein) lässt sich leichter auf über drei Jahre hinaus verlängern.
- keinerlei Steigerung der Erwerbstätigkeit von Müttern kleiner Kinder eingetreten, trotz der erweiterten und hoch subventionierten Betreuung bleiben sie lieber zu Hause.
- Bundesgerichtshof erhöht Unterhalt für Unterhaltspflichtige, indem er Betreuungskosten zu Mehrbedarf erklärt. Extra blechen für Muttis Tagesfreizeit.

Jetzt soll übrigens auch für Grundschüler ein Nachmittagsbetreuungsangebot zur Regel werden. Freut euch schon mal auf die Extrakosten. Ein Wechselmodell ist natürlich so unmöglich wie eh und je, wegen dem unmöglichen "hin und her", die Kinder wissen ja gar nicht mehr wo sie wohnen. Auch, und viel Spass noch, Mutti zu Vollzeitarbeit zu überreden, während man selber auf 28 Stunden zurückschaltet... der einzige Anspruch, der sich daraus ergibt ist der Anspruch auf ein unfaires Gerichtsverfahren in der nachfolgenden Scheidung.
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RE: Väter und IG Metall Tarifvertrag - von p__ - 08-02-2018, 11:47
RE: Väter und IG Metall Tarifvertrag - von p__ - 13-02-2018, 11:44
RE: Väter und IG Metall Tarifvertrag - von p__ - 14-02-2018, 23:31
RE: Väter und IG Metall Tarifvertrag - von p__ - 15-02-2018, 10:16
RE: Väter und IG Metall Tarifvertrag - von p__ - 15-02-2018, 14:49
RE: Väter und IG Metall Tarifvertrag - von p__ - 16-02-2018, 13:41

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