Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kinderkleidung muß bei Umgang mitgegeben werden, KG Berlin, 07.03.17, Az. 13 WF 39/17
#2
[quote="Sixteen Tons" pid='189460' dateline='1516202256']
... dass grundsätzlich dieser das Kind mit der für den Umgang erforderlichen Bekleidung und Wechselwäsche sowie anderen, für den persönlichen Bedarf des Kindes notwendigen Gegenständen auszustatten hat. ...

Wie ist das genau zu verstehen? Ich will jetzt nicht kleinlich sein, aber fällt darunter nicht auch die Nahrung im allgemeinen? Wie sieht es aus mit einem Kinderwagen, Babyschale, Reisebett etc. ? Hat hier jemand schon Erfahrung mit gemacht und kann ich das einfach mit einen Antrag beim Amtsgericht einfordern?


Beste Grüße
Thomas
Wenn du zum Weibe gehst, vergiss die Peitsche nicht! - Friedrich Nietzsche (1844-1900)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kinderkleidung muß bei Umgang mitgegeben werden, - von ThomasM - 03-04-2018, 19:15

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste