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Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet?
#9
Rechnen konnte die Anwältin nichts, weil meine Ex nicht weiß was ich verdiene. Nur ganz grob. Es soll wohl auch mit reinspielen, dass ich ein Kind habe welches bei mir lebt. Ich diesem Kind eigentlich auch Unterhaltspflichtig bin und die Summe weiter drücken würde. Da wurde wohl Natural- und Barunterhalt durcheinander geworfen.

Mir ist es prinzipiell egal. Sollte sie ausziehen und Hartz4 beantragen müssen, würden sie ihre Unterhaltsansprüche an's Sozialamt abtreten und die rechnen dann obligatorisch. Ich lasse es vom Anwalt gegenrechnen und gut ist. Ich bin in der glücklichen Lage, dass mich diese Zahlungen nicht umbringen werden. Verschenkt wird dennoch nichts.

Danke euch für die Infos! Smile
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RE: Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet? - von HeinrichH - 20-12-2017, 09:28

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