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Muss Unterhalt in einem Betrag überwiesen werden?
#12
(11-12-2017, 18:55)Maestro schrieb: Lange war meine Devise kein Öl ins Feuer zu giessen, nach aber nun 10 Monaten ausgiebigen durchweg negativen Reaktionen auf höfliche und sachliche Anfragen, habe ich die Nase voll vom freundlichen Schmusekurs.

Meine Ex ist ein Fall für die Klapse und ein Kollateralschaden fürs Kindeswohl. Interessiert es das Gericht? Nicht im Geringsten! Nur, dass ich zahlen soll, das ist über die Paragraphen händelbar.
Vor Gericht fehlt es einem natürlich immer an Beweisen. Also natürlich gibt es welche, aber die Richter lassen kaum etwas als solchen gelten.

Leider ist das so, außer du kannst eindeutig beweisen, dass sie eine Gefährdung für die Kinder darstellt. Alkoholsucht, psychische Störungen etc. wären dafür gute Argumente, doch die zu beweisen ist selbst wenn sie vorhanden sind extrem schwer.
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RE: Muss Unterhalt in einem Betrag überwiesen werden? - von Markus89 - 13-12-2017, 21:24

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