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Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland
#9
(02-12-2017, 16:18)Panto schrieb: Thank so far! Lt Calculator käme es auf 26.00 pro Woche im Wahauslland

Allerdings diesen Calculator betrifft mein Wahllausland und nicht Deutschland, in wie ferne würde dies akzeptiert?
Wie ist es eigentlich mit dem deutschen Selbstbehalt im Ausland.

Derzeit bezahle ich EUR 202 pro Kind pro Monat (EUR 404) wenn ich gerade in Arbeit bin. Weniger wenn ohne Auftrag/Arbeit.

Wenn das gehen würde, wäre es ja toll.

Sind Fälle bekannt, in denen nach dem Kindesunterhalt der Wahlheimat abgerechnet werden konnte?

In meinem Fall ging es leider nicht. Die Richterin meinte sogar, in meiner Wahlheimat liegt das Niveau der Lebenshaltungskosten bei 80% im Vergleich zu Deutschland (100%) und hat dazu auf eine amtliche Statistik verwiesen (Vergleich der Lebenshaltungskosten). Dann hat sie argumentierte, dass ich von dem deutschen Selbstbehalt ja auch nur 80% in meiner Wahlheimat brauche und sodann problemlos 120% des Kindesunterhalt zahlen könnte. Verurteilt wurde ich zu 110% des Mindestunterhalts .... (wobei Lebensmittel hier teurer sind als in D... soviel zur Statistik)
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RE: Unterhaltsheranziehung - Verfolgung ins Ausland - von DrNewton - 25-11-2021, 11:06

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