Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Steuernachzahlung wegen aberkanntem Kinderfreibetrag
#7
Habe jetzt endlich den zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamts erreicht.
Laut ihm ist es nicht nur maßgeblich, dass ich Unterhalt zahle, sondern dass ich auch Umgang wahrnehme. Da alles schriftlich ablaufen muss, haben wir uns geeinigt, dass ich einen formlosen Widerspruch aufsetze indem ich mich auf das Aktenzeichen des gerichtlichen Umgangsbeschlusses berufe. Dann ist meine Einlassung glaubhaft und jederzeit nachprüfbar.
Zur Frage ob ich der Nachzahlung des Bescheids von 2014 noch widersprechen kann, meinte er ich solle es im Schreiben erwähnen mit der Bitte um Prüfung.
Somit bin ich wohl der Nachzahlung von knapp 400 € entgangen. Das FA wendet sich dann nochmal an die liebe KM und holt sich das Geld dann von ihr. Ihr wird dann nachträglich der Bescheid geändert.
Danke an alle die geholfen haben, vielleicht hat jemand mal einen ähnlichen Fall und zieht dann einen Nutzen aus diesem thread.
LG
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Steuernaqchzahlung wegen aberkanntem Kinderfreibetrag - von L3NNOX - 03-11-2017, 12:55

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Steuernachzahlung und Unterhalt Marc 9 5.390 29-05-2014, 21:45
Letzter Beitrag: L3NNOX

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste