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Zu Unterhaltsleistungen nicht in der Lage?
#1
Hi,

ich habe bis vor kurzem regelmäßig und pünktlich den von der Fachabteilung Unterhaltsrecht berechneten Kindesunterhalt gezahlt.

Nach Verlust des Arbeitsplatzes habe ich aufgrund der Berücksichtigung des Gehalts meines neuen Jobs ein Schreiben erhalten, dass die Überprüfung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse ergeben hätte, dass ich nicht zu Unterhaltsleistungen in der Lage wäre.

Ich will natürlich weiterhin Unterhalt zahlen (Mutter und Kinder würden sonst schließlich die Wohnung verlieren und hungern), aber ich brauche irgendein amtliches Schriftstück, um aufstocken zu können (sonst verliere ich meine Wohnung und darf hungern).

Die Kindesmutter ist leider nicht willens und nicht in der Lage, sich um solche Angelegenheiten zu kümmern (und unterstellt mir alle erdenklichen bösen Absichten, obwohl ich sie unmittelbar nach Erhalt des Schreibens kontaktiert hatte, damit wir das Problem schnellstmöglich im Guten lösen können).

Proaktive Nachfragen beim Jobcenter meinerseits haben leider nur nebulöse Antworten gebracht bzw. wurden komplett ignoriert.

Wie also ist das korrekte Vorgehen in diesem Fall? Wer bestimmt den von mir zu zahlenden Unterhalt?

Kann mir das Jugendamt eventuell weiterhelfen?
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Zu Unterhaltsleistungen nicht in der Lage? - von Wuttke - 14-10-2017, 22:48

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