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Den eigenen Betreuungsanteil in Scheidungantrag angeben?
#6
Die Unterscheidung verstehe ich nicht. Eine Scheidungsfolgensache ist Teil der Scheidung, der Richter setzt sich damit auseinander wenn sie beantragt wird. Ausser der Scheidungsfolgensache Versorgungsausgleich, das macht er von Amts wegen auch ohne Antrag. Eine Scheidungsfolgensache benötigt weder mehr noch andere Anwälte. Sie ist Teil des Standard-Scheidungsverfahrens.

Eine Scheidungsfolgensache oder Teil des Scheidungsantrages gibts nicht. Wenn etwas beantragt wird, wird es entscheiden. Hast du das mit der Abtrennung einer Scheidungsfolgensache verwechselt? Aufhebung des Verbundes? Das ist nicht sinnvoll, nur teurer und schwierig.

Es würde auch reichen, wenn zwischen euch Eltern festgestellt wird, dass sich die Eltern einig sind, dass Umgang an den Wochenenden, Freitag, Ferien etc. Das anschliessend dem Gericht im Zuge der Scheidung vorlegen, dann wird es ein gerichtlich gebilligter Vergleich über Umgang.

Ein Prozentsatz bringt jedoch gar nicht. VIel zu unkonkret, kann keine Rechte auf Umgang generieren wenn es schiefgeht. Machs wie Austriake sagt, wenn die Ex seine Vermeidung für so wichtig hält, lass ihn dir abkaufen :-)
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RE: Den eigenen Betreuungsanteil in Scheidungantrag angeben? - von p__ - 29-09-2017, 20:47

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