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Den eigenen Betreuungsanteil in Scheidungantrag angeben?
#2
Verzichte auf deine Prozentrechnung, die bindet nichts und bewirkt nichts. Viel wichtiger ist eine konkrete Umgangsregelung. Auch dadurch ist dein Betreuungsanteil ganz genau quantifizierbar festgelegt.

Also nicht: "Der Vater betreut zu 38% die Kinder, der Umgang wird zwischen den Eltern abgesprochen"
Sondern: "Die Kinder sind jedes ungerade Wochenende ab Freitag Schulschluss bis Sonntag 19:00 Uhr beim Vater, ausserdem jeden Mittwoch von Schulschluss bis 19:00 Uhr, die Ferien werden ..."
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RE: Den eigenen Betreuungsanteil in Scheidungantrag angeben? - von p__ - 29-09-2017, 10:03

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