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Den eigenen Betreuungsanteil in Scheidungantrag angeben?
#1
Wir wollen uns einvernehmlich scheiden lassen, über einen Anwalt. Gleichzeitig sind unsere Verhältnisse in letzter Zeit deutlich besser geworden (kein Streit, gute Zusammenarbeit, Kinder geht es sehr gut). Es gibt aber immer noch das Thema Umgang, wo beide ziemlich empfindlich sind. Daher erfordert meine Frage einwenig Fingerspitzengefühl. 

Der Unterhalt wurde vor einiger Zeit über ein Gerichtsferfahren festgesetzt. Den Umgang haben wir über Mediationsgespräche beim JA geregelt. 

Der Anwalt (von mir beauftragt) hat in dem Scheidungantrag folgende Formulierung entworfen:

Herr X und Frau Y üben die elterliche Sorge gemeinsam aus. Die Kinder leben bei der Mutter und zu etwa 38% bei dem Vater.

Ich habe auch zuvor mit der Mutter vereinbart, dass sie den Scheidungantrag liest, bevor er abgeschickt wird, denn nur so würde es mit einem einzigen Anwalt gehen. Nun ist es aber so, dass die Mutter in der Vergangenheit einen nicht zu unterschätzenden Widerstand gegen meinen "hohen" Betreuungsanteil gezeigt hat und auch ablehnend reagiert hat, als dieser schriftlich in dem Vergleich für den Unterhalt fesgehalten werden sollte. 

Dazu vielleicht wichtig: Der Umgang soll nicht als Scheidungsfolgesache im Rahmen der Scheidung behandelt werden, denn das würde das Scheidungsverfahren verkomplizieren und verzögern und auch einen zweiten Anwalt erfordern. Mir wäre daher eine gesonderte gerichtliche Festlegung der aktuellen Betreuungsverhältnisse lieber, aber ob das gelingt ist noch Zukunftsmusik. Ich strebe kein Wechselmodell an, es geht mir nur darum, dass mein Betreuungsanteil besser gesichert ist.

Für mich wäre es daher gut, wenn die Prozente explizit drin stehen, denn ich habe ausser den Gesprächen beim JA keine gerichtliche Sicherung meines Umgangs. Ich befürchte aber, dass wenn der Umgang-Anteil so explizit im Scheidungsantrag drin steht, dass dann die Mutter kontra geben würde. Sie würde sich vermutlich ihren eigenen Anwalt holen und die Sache könnte eskalieren und hässlich werden und die Kriegspfeife wieder ausgraben.

Daher frage ich mich, ob eine Formulierung ohne explizite Angabe der Prozente besser wäre:

Herr X und Frau Y üben die elterliche Sorge gemeinsam aus. Die Kinder leben bei der Mutter und bei dem Vater.

Was würdet ihr in meiner Situation tun? Wie würdet ihr es formulieren?


Es ist mir halt wichtig, dass mein Umgang-Anteil irgendwie explizit angegeben ist, aber auch möchte ich nicht die aktuellen guten Verhältnissen gefährden und einen erneuten Konflikt auslösen. 
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Den eigenen Betreuungsanteil in Scheidungantrag angeben? - von Sorino - 29-09-2017, 09:24

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