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Erwachsenes Kind, alter UHT
#2
"Das Gericht anschreiben" kann du immer ohne Anwalt. Aber was soll das bringen? Höfliche Bitten ans Gericht, doch das Kind davon zu überzeugen, auf den Titel zu verzichten? Dafür ist das Gericht nicht da.

Ans Gericht stellt man Anträge. Und für Anträge ist leider Anwaltspflicht im Unterhaltsrecht eingeführt worden.
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Nachrichten in diesem Thema
Erwachsenes Kind, alter UHT - von fragender - 20-09-2017, 12:59
RE: Erwachsenes Kind, alter UHT - von p__ - 20-09-2017, 14:11

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