13-02-2019, 23:35
Grad mal ein wenig recherchiert. Sofern die Genesung - bspw. verordnete Bettruhe- durch die sportliche Aktivität nicht beeinträchtigt wird, spricht nichts dagegen.
Es liegt dann im Ermessen des zu dem Zeitpunkt sorgeberechtigten Elternteils.
Hintergrund: Tochter ist krankgemeldet und kommt morgen zu mir. Mutter meint mir vorschreiben zu müssen, wie ich meiner Verantwortung nach zu kommen habe.
Ähnliche Situation bereits in den Winterferien und mein darauffolgender Hinweis, dass Tochter und ich sehr gut alleine zu Recht kommen...
Es liegt dann im Ermessen des zu dem Zeitpunkt sorgeberechtigten Elternteils.
Hintergrund: Tochter ist krankgemeldet und kommt morgen zu mir. Mutter meint mir vorschreiben zu müssen, wie ich meiner Verantwortung nach zu kommen habe.
Ähnliche Situation bereits in den Winterferien und mein darauffolgender Hinweis, dass Tochter und ich sehr gut alleine zu Recht kommen...