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Schweiz: Mangelhafte Protokollierung KESB
#3
(26-07-2017, 09:54)p__ schrieb: Den Trick kennen auch andere, sogar im Strafrecht.

Dort besonders und deswegen keine Aussagen ohne vorherige Akteneinsicht.
Es kommt einem das Grauen, wenn man solche Beiträge liest.

"Heute hängt man Beschuldigte an einzelnen Wörter aus Protokollen auf, von denen man garnicht weiss ob sie dies je so gesagt haben oder ob es sich um die Interpretation des
Protokollführers handelt"

Eine wirksame Verteidigung konzentriert sich auf das Ermittlungsverfahren.
Offenbar ist es aber durch die Justiz gewollt, dass Protokolle regelmässig ungenau oder gefälscht sind. 

https://www.docdroid.net/Fo0nN7z/protoko...rinzip.pdf
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Schweiz: Mangelhafte Protokollierung KESB - von Mercedes_AMG - 26-07-2017, 09:08
RE: Schweiz: Mangelhafte Protokollierung KESB - von Mercedes_AMG - 26-07-2017, 11:09
RE: Schweiz: Mangelhafte Protokollierung KESB - von Mercedes_AMG - 26-07-2017, 14:52

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