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Gesteigerte Erwerbsobliegenheit
#17
Aus Sicht der Abkassierer hast du keine Lust mehr, deine Arbeitskraft zu nutzen, was du zu Lasten der Kinder machst. Dass du gekündigt wirst, könnte man dir sogar zugestehen (wobei dir immer trotzdem unterstellt wird, das provoziert zu haben), aber dass du keinen vergleichbaren Job bekommst, musst du nachweisen. Es bringt auch nichts, zu argumentieren dass du in deinem Alter nichts Vergleichbares mehr findest. Man wird dir sagen: Sie habens ja gar nicht probiert. Weisen sie es doch mal nach. Wo sind ihre abgelehnten ernsthaften Bewerbungen?

Den Versuch musst du starten, vielleicht hast du Glück. Tituliere nach auslaufen des Titels neu in Höhe des Mindestunterhalts, bezahle den und warte ab, ob sie klagen. Wenn eine Beistandschaft besteht, kann es auch sein dass der Beistand überlastet ist und Fälle, die wenigstens den Mindestunterhalt zahlen nach hinten sortiert. Die bringen ihm wenig Ehre. Im schlimmsten Fall wirst du halt verurteilt, aber dann ist das Ergebnis dasselbe wie wenn du freiwillig weiter nach Stufe 10 zahlst. Schlimmer als das wirds auch nicht mehr.
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Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von i-wahn - 12-07-2017, 09:14
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 12-07-2017, 10:22
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 12-07-2017, 17:07
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 12-07-2017, 19:32
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Mercedes_AMG - 12-07-2017, 23:51
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 13-07-2017, 07:58
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Mercedes_AMG - 13-07-2017, 16:33
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 13-07-2017, 09:56
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von p__ - 13-07-2017, 12:31
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Nappo - 13-07-2017, 13:56
RE: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Mercedes_AMG - 14-07-2017, 12:07

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