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Titel soll nicht mehr bis zur Volljährigkeit befristet sein
#1
Liebe Gemeinde,

ich habe die Trennungs-FAQ erst vor kurzem entdeckt und bin sehr froh dass man hier echte Praxiserfahrung und auch fundiertes Fachwissen findet. Ich bin auch beeindruckt dass es hier so viel Engagement existiert. Hut ab! 

Nun zu meinem Fall. Letzten Oktober hat mich meine noch-Ehefrau mit Hilfe eines Anwalts aus der Wohnung gedrängt (der Typ ist ätzend). Kurz darauf bin ich in einer eigenen Wohnung eingezogen und teile mir seit dem die Betreuung unserer Söhne (10 und 6 Jahre) mit der Mutter. Dabei sind die Jungs 8 Tage durchgehend bei der Mutter und dann 6 Tage durchgehend bei mir.

Seit der Trennung zahle ich Kindesunterhalt i.H.v. 100% nach DT (2x € 297), sowie Trennungsunterhalt (€ 85) und auch den Kindergarten des Kleinen (€ 215). Seitdem arbeite ich auch in Teilzeit auf 30 Stunden/Woche um die Kinder besser zu betreuen. Verdiene dabei etwa 2300 Netto. Weiterhin bekomme ich vom Arbeitgeber einen Zuschuss von € 195 für den Kindergarten. Die Mutter arbeitete zunächst auf 30 Stunden/Woche, danach reduzierte sie ihre Arbeitszeit weiter auf 25 Stunden/Woche. Sie verdient dabei etwa 1100 Netto.

Im Frühjahr wurde ich jedoch dann gedrängt trotz regelmäßiger Zahlungen den Kindesunterhalt zu titulieren. Das habe ich auch gemacht, allerdings habe ich nicht die geforderten 115% tituliert sondern jeweils 100% (dynamisch). Weiterhin habe ich die Titel auf die Volljährigkeit unserer Söhne befristet. 

Wenige Wochen später kam jedoch Post vom Amtsgericht. Die Mutter hat wohl Antrag gestellt, die Titel über den Kindesunterhalt auf 115% zu erhöhen und auch die Befristung bis zur Volljährig­keit aufzuheben. Weiterhin fordert sie ein hoher Trennungsunterhalt (fast € 300), da ich nach dem Sommer keinen Kindergarten mehr zahlen würde. Mein Zuschuss vom Arbeitgeber erlischt jedoch sobald die Schule anfängt. Die Gegenseite setzt für mich auch ein fiktives Einkommen an, als würde ich in Vollzeit arbeiten und rechnet auf dieser Basis.

Es fand dann auch der erste Gerichtstermin statt. Das Gericht machte den Eindruck als bedeutete die Betreuung der Kinder meinerseits nicht viel. Ich hatte jedenfalls vermehrt das Gefühl, mein Einsatz in der Betreuung wird nicht berücksichtigt. Irgendwann wurde dann ich mitten im Verfahren auf ein Vergleich gedrängt, den die Gegenseite vorgeschlagen hat. Die Forderungen auf Trennungsunterhalt könnten entfallen, wenn ich die Forderungen über den Kindesunterhalt akzeptieren würde (115% nach DT, samt Aufhebung der Befristung) und auch noch die Nachmittagsbetreuung in der Schule tragen würde (€ 62), was eigentlich als Mehrbedarf klassifiziert wird und beide tragen müssten. Ich habe abgelehnt, da ich den Vergleich als ungerecht empfand, und auch als nicht mehr änderbar.

Was mich bei der ganzen Sache gekränkt hat, ist die Aufhebung der Befristung der Titel. Damit bleibt jeder Titel über die Volljährigkeit hinaus wirksam. Und die Mutter wäre von ihrer Verantwortung zumindest einen Bruchteil des Barunterhalts zu leisten befreit. Und ich muss den Titel bedienen solange ich ihn nicht über das Gericht abschaffe. Und so wie ich die Mutter kenne, bin ich mir absolut sicher, dass sie alle Vorschläge den Barunterhalt proportional mit mir zu teilen, schlicht und weg ablehnen wird.

Einerseits bin ich dadurch in Zugzwang und muss ein aufwendiges Verfahren gewinnen (was nicht mal sicher ist). Aber noch viel schlimmer -- ich muss ein Gerichtsverfahren gegen meine eigenes Kinder einleiten! Dass kann ich mir bei Gott nicht vorstellen. Unsere Beziehung ist richtig solide und sehr vertraut und innig... Ich kann mir einfach nicht vorstellen, meinen Sohn mit 18 vor Gericht ziehen. Das würde unser Vertrauen zueinander und die innige Beziehung, die wir haben kaputt machen.

Das war ursprünglich auch der Grund, warum ich den Vergleich abgelehnt habe. Weiterhin wollte ich auch nicht über den Vergleich diesen strittigen Punkt für immer akzeptieren müssen. Das Gericht hat jedoch eindeutig zu verstehen gegeben, dass egal ob mit oder ohne Vergleich die Befristung der Titel über die Volljährigkeit hinaus aufgehoben werden würde. Es wurde begründet, dass die Kinder Anspruch darauf hätten und auch mit einem Urteil vom OLG Hamm.

Und hier ist mein Dilemma. Das Gericht erwartet jetzt jeweils ein Schriftsatz von beiden Seiten und wird danach formal, ohne weitere Verhandlung entscheiden. Das ist meine letzte Chance. Ich könnte alles vom Gericht entscheiden lassen. Oder die Option mit dem Vergliech ist *vielleicht* noch möglich, wenn ich es in dem Schriftsatz erwähne. Aber das gibt mir wie gesagt, ein schweres Gefühl im Magen. 

Immerhin könnte sich die Gesetzeslage in den nächsten Jahren ändern, aber mit einem Vergleich kann ich dann nichts mehr machen. Auch will ich vermeiden, dass sich der Streit um das Geld mit der Mutter sich auf unsere Kinder auswirkt. In allen anderen Themen können die Mutter und ich gut kooperieren.

- Welche Strategie würdet ihr an meiner Stelle fahren?
- Kennt jemand einn ähnlichen Fäll?
- Habe ich mich bisher doof angestellt?
- Hätte ich den Vergleich annehmen sollen?
- Oder soll lieber das Gericht über alles entscheiden?
- Oder eventuelle einen Teilvergleich?
- Etwas ganz anderes? 

PP: Danke, dass ihr diesen langen Post gelesen habt...
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Nachrichten in diesem Thema
Titel soll nicht mehr bis zur Volljährigkeit befristet sein - von Sorino - 14-06-2017, 23:44

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