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Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2017
#1
Hallo miteinander,

was lese ich da heute im lokalen Propaganda-Blatt: Es gelten bald neue Pfändungsfreigrenzen für Schuldner.

Ich zitiere:
"Schuldner können ab dem 1. Juli über mehr Geld verfügen. Denn die Pfändungsfreigrenzen werden zu diesem Stichtag angehoben. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Danach gilt bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe künftig ein Freibetrag von 1139,99 Euro. Beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1133,80€ geschützt. Besteht Unterhaltspflicht, gibt es weitere Freibeträge - 426,71€ für die erste, weitere jeweils 237,73€ für die zweite bis fünfte Person. Die neuen Grenzen müssen bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen automatisch von Arbeitgebern beachtet werden. Auch Kreditinstitute müssen die neuen Grenzen bei einem Pfändungschutzkonto (P-Konto) automatisch anwenden."

D.h. leider für unterhaltsmaximierende Exen, die mit der Brechstange (per Konto/Lohn/Gehaltspfändung) gegen ihren Ex-Gatten vorgehen, ab Juli weniger Knete. Sorry Girls Big Grin Heart

Wenn ich das richtig verstehe, verbleiben dem früh-aufstehenden, hart und fleißig arbeitenden Unterhaltspflichtigen, aber zahlungsverweigernden/unterhalts-prellenden Sklaven künftig 1139,80€ plus 426,71€ = 1566,71€ monatich.
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Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2017 - von Maestro - 14-06-2017, 14:33

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