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Knifflige (Rechts)-Frage zum KindergeldBezug bzw. Empfangsberechtigten
#6
(04-05-2017, 21:38)adafeb schrieb: Wie ist hier die Rechtslage falls der FK irgendwann auffällt, dass das Kind nicht beim Empfänger mit Hauptwohnsitz gemeldet ist? Wer ist, im Falle einer Rückforderung, der Schuldner gegenüber der FK? 

Zunächst mal gibts es nur im Melderecht einen Hauptwohnsitz, im Zivilrecht dagegen sehr wohl zwei gleichwertige Wohnsitze. An wen das Kindergeld ausgezahlt wird, liegt erst mal in Disposition der Eltern und hat nichts mit dem Hauptwohnsitz zu tun. Fallkonstellationen, wo das nur teilweise oder nicht der Fall ist, gibts natürlich auch.

Rückforderungen können nur entstehen, wenn das Kind gar kein Kindergeld zu erhalten gehabt hätte. Wenn ein Elternteil meint, das Kindergeld wäre fälschlicherweise an den Anderen ausbezahlt worden, sind das Rückforderungsansprüche, die zwischen den Eltern zu klären sind, nicht zwischen Eltern und Kindergeldkasse.

Und bitte... ein paar weniger Abkürzungen machen den Text verständlicher. Auch ich musste erst über "FK" rätseln. FK, KV, KG, KM... nicht allen Ratsuchenden ist das bekannt, wenn sie ins Forum kommen und auf solche Threads stossen.
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RE: Knifflige (Rechts)-Frage zum KindergeldBezug bzw. Empfangsberechtigten - von p__ - 05-05-2017, 09:45

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