04-05-2017, 18:56
Kindesunterhalt ist nicht absetzbar, Ehegatten-Unterhalt sehr wohl.
Es empfiehlt sich, sich die Anlage U baldmöglichst von der unterhaltsempfangenden Person unterschreiben zu lassen. Damit marschiert man zum Finanzamt und lässt sich den voraussichtlichen Unetrhaltsbetrag gleich in die Lohnsteuerkarte eintragen.
Bei der Berechnung von Ehegatten-Unterhalt gehen die Richter nämlich her und berechnen das Einkommen des Pflichtigen so, als hätte er den Steuerbetrag schon jeden Monat netto. Tatsächlich bekommt der Pflichtige diesen Teil des Einkommens vom Finanzamt erst anderthalb Jahre später - muss aber Unterhalt zahlen, als ob er das Geld schon hätte. Wenn er den Freibetrag schon auf der Steuerkarte hat, dann zahlt der Pflichtige vorneweg schon weniger Einkommenssteuer, und die Situation wird u.U. weniger angespannt.
Es empfiehlt sich, sich die Anlage U baldmöglichst von der unterhaltsempfangenden Person unterschreiben zu lassen. Damit marschiert man zum Finanzamt und lässt sich den voraussichtlichen Unetrhaltsbetrag gleich in die Lohnsteuerkarte eintragen.
Bei der Berechnung von Ehegatten-Unterhalt gehen die Richter nämlich her und berechnen das Einkommen des Pflichtigen so, als hätte er den Steuerbetrag schon jeden Monat netto. Tatsächlich bekommt der Pflichtige diesen Teil des Einkommens vom Finanzamt erst anderthalb Jahre später - muss aber Unterhalt zahlen, als ob er das Geld schon hätte. Wenn er den Freibetrag schon auf der Steuerkarte hat, dann zahlt der Pflichtige vorneweg schon weniger Einkommenssteuer, und die Situation wird u.U. weniger angespannt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1