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Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich
#4
"Titel" ist nur der Begriff für eine vollstreckbare Urkunde. Die kann ganz unterschiedlicher Herkunft sein. Zum Beispiel freiwillig unterschrieben beim Notar, durch Erpressung im Jugendamt unterschrieben, dazu gezwungen durch ein Urteil, durch einen Vergleich... es gibt noch mehr. Die meisten Titel drehen sich nicht um Unterhalt, sondern andere Forderungen.
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RE: Neuer Titel nach einem gerichtlichen Vergleich - von p__ - 19-02-2017, 23:33

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