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Befangenheit von Familienrichtern?
#3
Weshalb willst Du den Befangenheitsantrag stellen - deswegen: "Also, wenn sie immer so mit der Mutter kommunizier(t)en, kann dies nichts werden, dann ist es doch ganz klar." ?? Das kannst Du nicht nachweisen und außerdem ist es kein Grund die Richterin für Befangen zu erklären. Wenn beide Partien nicht wollen, ist das offensichtlich klar. Wenn Dir die Entscheidung der Richterin danach nicht gefällt, kannst Du prüfen, ob Du sie zum OLG weiter ziehst. IdR, urteilen OLGe etwas sachlicher. Stell Dich aber drauf ein, dass Dir bei einem künstlich herbeigeführten Konflikt der Mutter die Entscheidung trotzdem gegen Dich gefällt wird.

Zum Wechselmodell (das mit der gemeinsamen Sorge eigentlich Standard sein sollte):
http://familienrechtsblog.de/das-wechselmodell/

Zitat:Im Ergebnis wird man allerdings davon ausgehen müssen, dass nach der derzeitigen Rechtslage bei Konflikten zwischen den Eltern zwar die Anordnung sehr großzügigen und erweiterten Umgangs, nicht allerdings die Anordnung eines Wechselmodells in Betracht kommt.
https://t.me/GenderFukc
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RE: Befangenheit von Familienrichtern? - von Petrus - 22-01-2017, 20:49

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