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Ehegattenunterhalt und §170 StGB
#36
(11-01-2017, 11:30)Lelja schrieb: @Austriake
ein Konto in De(auch P-Konto) hab ich immer als leichtes "Restrisiko" angesehen. Man kann sehr schnell rausfinden wo denn der GeldFluss herkommt. 

Stimmt. Deshalb Bareinzahlung am Automaten mit der EC-Karte. Niemals Geld von irgendwo her auf dieses P-Konto überweisen; das ist so als würde man die Schleppspur für die Hundemeute legen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Lelja - 06-01-2017, 12:11
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 06-01-2017, 15:09
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 21:37
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 11:59
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