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Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Fristen
#1
Zur Silvesterparty hat mein Nachbar folgende Fragen auf geworfen:

Folgende fiktive Situation:
- Mann und Frau (verheiratet) und ein (gemeinsames) Kind, wohnen zusammen in einer Mietwohnung
- beide trennen sich, wie das nach Weihnachten oder Silvester gehäuft vor kommt
- Frau verdient 500 € mehr als Mann
- Frau nimmt bei Auszug Kind mit und zieht in eine andere Mietwohnung (ob sie das darf oder nicht darf ist jetzt nicht das Thema)
- nach den Umzug steht im jeweiligen Mietvertrag nur der jenige drin der auch nach den neuen Verhältnissen in der jeweiligen Wohnung wohnt. Alle zahlen brav die Miete ihrer jeweiligen fortan bewohnten Wohnung.
- Mann zahlt sobald die Frau oder das JA verlangt freiwillig KU nach Tabelle und macht alles so wie die anderen es wollen.
- Da die Frau etwa 500 € mehr verdient als der Mann ist wohl theoretisch Trennungsunterhalt von der Frau an den Mann fällig. Ob sie nun ein zwei oder drei Jahre getrennt wohnen werden wissen sie noch nicht.

Frage:
In welcher Form muß der Mann in obigen Fall Trennungsunterhalt begehren ?
Und muß er das innerhalb einer bestimmten Frist nach der Trennung tun ?
Und muß der Trennungsunterhalt nach X Monaten immer wieder neu begehrt und berechnet werden oder bleibt der konstant ?
Wird bei dem trennungsunterhalt die Gehälter an einem bestimmten Tag, Monat oder Zeitraum (12 Monat Zeitraum vor der Trennung) betrachtet ?

Kann der Mann praktisch im Extremfall erst nach zwei oder drei Jahren rückwirkenden Trennungsunterhalt ab Trennungsdatum begehren, wenn ihm wohl möglich das Geld aus gegangen ist.

Im Moment will er den Trennungsunterhalt nicht unbedingt sofort begehren. Er möchte erst mal sehen wie sich das mit dem Umgang des Kindes entwickelt und ob das Kind nicht doch evtl. hälftige bei beiden Elternteilen wohnen wird. Wenn die Eltern in der Praxis das Kind hälftig betreuen sollten, wird er evtl. kein Trennungsunterhalt verlangen. Wenn die Mutter allerdings (wie häufige Praxis) zur Kindesbesitzerin mutiert und er KUH zahlen darf, wird er wohl Trennungsunterhalt zur Gegenfinanzierung verlangen und einer Scheidung nicht zu stimmen.

Sorry für die vielen Fragen.
Diese wurden sicher schon oft durchgekaut. Mir sind diese jedoch trotzdem nicht so klar, wie vermutlich manch anderen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Fristen - von Bruno - 04-01-2017, 01:58

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