12-12-2016, 15:37
Hallo Forum,
kurz die Daten:
das große Kind ( wird im März 17 ) hat 2017 den Schulabschluß ( Werkrealschule ).
Kontakt wurde schriftlich und gerichtlich vom Kind nicht gewünscht, der neue Freund der Ex
ist schon der "neue" Vater. Das ist schon eine mehrere Jahre alte Geschichte, Entfremdung besteht schon lange
auf beiden Seiten. Doch das soll nicht das Thema sein:
Wie bekomme ich Auskunft was dann nach dem Schulabschluß mit dem Kind weitergeht?
Der jetzige Klassenlehrer hat mir erzählt, quasi auf dem Schulflur, das Kind besteht ohne Probleme den
Werkrealschulabschluß. Doch was dann kommt weiß er natürlich auch nicht.
Wielange darf ein Kind nach dem Schulabschuß "abhängen" und nichts machen? Ich frage das vor dem Hintergrund des Unterhalts.
Bezahle ich also weiterhin ganz normal den KU für das Kind weiter?
Ich frage lieber schon jetzt obwohl bis zum Schulabschluß noch hin ist aber ich möchte vorbereitet sein.
Danke Euch allen.
kurz die Daten:
das große Kind ( wird im März 17 ) hat 2017 den Schulabschluß ( Werkrealschule ).
Kontakt wurde schriftlich und gerichtlich vom Kind nicht gewünscht, der neue Freund der Ex
ist schon der "neue" Vater. Das ist schon eine mehrere Jahre alte Geschichte, Entfremdung besteht schon lange
auf beiden Seiten. Doch das soll nicht das Thema sein:
Wie bekomme ich Auskunft was dann nach dem Schulabschluß mit dem Kind weitergeht?
Der jetzige Klassenlehrer hat mir erzählt, quasi auf dem Schulflur, das Kind besteht ohne Probleme den
Werkrealschulabschluß. Doch was dann kommt weiß er natürlich auch nicht.
Wielange darf ein Kind nach dem Schulabschuß "abhängen" und nichts machen? Ich frage das vor dem Hintergrund des Unterhalts.
Bezahle ich also weiterhin ganz normal den KU für das Kind weiter?
Ich frage lieber schon jetzt obwohl bis zum Schulabschluß noch hin ist aber ich möchte vorbereitet sein.
Danke Euch allen.