30-11-2016, 14:50
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]
Das sagt doch nichts aus. Das verschiebt allenfalls den Unterhaltsanspruch um wenige Monate.
Und eine Erstberatung bei einem seriösen RA ist i.d.R. kostenlos. Dann kann man damit immernoch zurückschreiben.
Das sagt doch nichts aus. Das verschiebt allenfalls den Unterhaltsanspruch um wenige Monate.
Und eine Erstberatung bei einem seriösen RA ist i.d.R. kostenlos. Dann kann man damit immernoch zurückschreiben.