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Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung
#9
(29-11-2016, 06:01)mars schrieb: ...dann muss ich wohl. ..
Es ist vermutlich auch sinnvoll .. einen gewissen Betrag zu überweisen ..

zu A) Ja, deine Einnahmen und Vermögen musst Du nachweisen. Dies würde ich jedoch in dem Anschreiben an den Anwalt gleichsetzen und Seinen Mandanten ebenfalls aufzufordern, Dir die Nachweise zu erbringen. D.h. Du willst Seine Einkünfte und abschriften Seiner Ex sehen. 14 - tägige Frist setzen und wenn nichts kommt, darauf hinweisen, dass Dir die Unterlagen zustehen.

Sollt garnichts kommen, dann egal. Sollte eine Forderung kommen, dann zu Gericht und die Daten Seiner Mutter vom Gericht beschaffen lassen, da diese den Aufforderung nicht nachgekommen sind

zu B) schweres Thema, aber welches nicht. Wenn das Kind sich anständig Dir gegenüber verhält, dann kannst Du freilich etwas dazu geben.
Ich denke aber nicht, dass es Dir angerechnet wird und als "nette Geste" angesehen wird.
Von daher, Erst wenn Du die Unterlagen zur Einsicht bekommen hast und eine Berechnung möglich ist, dann kann man darüber reden.
Kleiner Tip noch, wenn es hat auf Hart kommt: Er hat die erste Ausbildung abgebrochen. Von daher ist eine Unterhalsverletzung schon gegeben. Dies müsste ein Anwalt im Normalfall schnell abwiegeln können.
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RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von fragender - 29-11-2016, 10:06
RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von Mercedes_AMG - 28-12-2016, 18:30

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