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Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung
#7
Ein Streitwert entsteht erst, wenn die Sache vor Gericht geht.
Warte doch mal ab, was er selbst verdient und was der andere Elternteil verdient. Als Volljähriger in Ausbildung ist er nichtprivilegiert und nur noch im vierten Rang. Das andere minderjährige Kind geht vor, neue Ehefrauen oder Betreuungsunterhaltsberechtigte ebenfalls.
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RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von p__ - 29-11-2016, 09:49
RE: Unterhaltsforderung volljähriger in Ausbildung - von Mercedes_AMG - 28-12-2016, 18:30

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