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Ja, möglich
50.00%
5 50.00%
Nein, umöglich
50.00%
5 50.00%
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
Der Satz sagt im Prinzip nur, dass alles möglich ist. Das ist so typischer Rechtssprech, der einerseits dem Pflichtigen Hoffnungen lässt, ihm sagt dass es eine Silberstreif am Horizont gibt, aber andererseits den Gerichten einen Spickzettel vorlegt, wie sie den Pflichtigen nach üblicher Sitte gründlich einseifen können.

Die Obliegenheit zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens wird ausgepsrochen, damit der Pflichtige seine Schulden prellt ausser den Unterhaltssschulden, damit er mehr Unterhalt zahlen kann.
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von p__ - 10-05-2020, 21:38

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